Covid-19 Infos
Ein vertrauensvolles Miteinander
– wenn auch mit Abstand
Für Ihre und unsere Sicherheit
Gerne halten wir Sie bezüglich der aktuellen Informationen und Maßnahmen rund um Covid-19 auf dem Laufenden halten.
Ihre und unsere Sicherheit liegen uns am Herzen und so haben wir ein umfangreiches Hygiene-Konzept unter Einbeziehung aller Vorgaben der Regierung und der Empfehlungen der WHO ausgearbeitet. So können Sie sich sicher sein, dass Sie bei uns eine wundervolle Zeit und genießen können. Machen Sie sich ein Bild über den aktuellen Stand unseres Hygiene-Konzepts.
Bitte beachten Sie hierbei, dass wir entsprechend der österreichischen Richtlinien laufend anpassen werden.
- Bei der Einreise nach Österreich ist derzeit kein Nachweis erforderlich.
- Bei der Anreise in österreichischen Hotels ist derzeit kein Nachweis erforderlich.
- Vor Ihrer Anreise wird Ihr Zimmer, wie gewohnt gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert.
- Wir sorgen dafür, dass es allen Gästen möglich ist, einen Sicherheitsabstand zu anderen Gästen einzuhalten.
- Alle öffentlichen Räume wie Toiletten, Empfangshalle, Restaurant, Küche werden in verkürzten Reinigungszyklen regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Alle Gemeinschaftsbereiche werden regelmäßig gründlich gelüftet, gesäubert und desinfiziert.
- Handdesinfektionsmittel stehen für Sie jederzeit griffbereit.
- Unsere Mitarbeiter sind Großteils bereits geimpft oder genesen.
Geimpft und Genesen
Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
- Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:
Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 270 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein. - Immunisierung durch eine Impfung:
Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 180 Tage. - Immunisierung durch Impfung von Genesenen:
Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 270 Tage. - Weitere Impfungen („3. Dosis“):
Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage . Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.
Zugelassene Impfstoffe sind: BioNtech/Pfizer (2 Dosen), AstraZeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen), Sinopharm (2 Dosen), Sinovac (2 Dosen) und bis 3. Januar 2022 Johnson & Johnson (1 Dosis).
Ein gültiger Genesen-Nachweis nach den aktuellen Richtlinien ist:
- Ein Genesungszertifikat
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid
- Eine ärztliche Bestätigung einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 (diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein).
All diese Genesen-Nachweise dürfen nicht älter als 180 Tage sein.
Ein gültiger Getestet-Nachweis im Sinne der Verordnung ist:
- Ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 (PCR), dessen Abnahme nicht mehr als 72 h zurückliegt.
- Ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2 (ausgenommen Eigenanwendung), dessen Abnahme nicht mehr als 24 h zurückliegt.
Die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Wir freuen uns auf Sie
im Herzen Tirols